Klassische Steuerberatung
Die Rechtsordnung in Österreich,
insbesondere die Steuergesetzgebung, zeichnet sich durch stetigen Wandel im
Laufe der Zeit aus. Die Zeitintervalle, in denen Änderungen im Steuerrecht
gesetzlich beschlossen, in Kraft gesetzt und wieder abgeändert werden,
haben in Zeiten der Internationalisierung und Harmonisierung der Steuersysteme
eine Taktfrequenz erreicht, die es einem Unternehmer fast unmöglich macht,
sich noch auf seine Kernkompetenzen zu konzentrieren. Heute gilt mehr denn
je - wer unternehmerisch erfolgreich sein will, braucht einen kompetenten
Berater in Steuerangelegenheiten, der schwierige Probleme lösen und zukunftsweisende
Strategien entwickeln kann.
Wir bieten Ihnen in Zusammenarbeit
mit namhaften Rechtsanwalts- und Notariatskanzleien Beratung nach dem Prinzip
"One-stop-shop" an.
Das Leistungsangebot
unserer Kanzlei umfasst:
- Erstellen der Buchhaltung für
ihr Unternehmen (Basis einer zeitnahen Informationsgewinnung);
- Durchführung der Lohnverrechnung
für ihr Unternehmen (Basis eines lohnnebenkosten-optimierten Personalbereiches);
- Erstellen des handels- bzw. steuerrechtlichen
Jahresabschlusses für ihr Unternehmen (Basis einer wirtschaftlichen
und steueroptimierten Unternehmenspolitik);
- Betreuung von Betriebsprüfungen;
- Betreuung von Prüfungen der
lohnabhängigen Abgaben;
- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche
Beratung;
- Beratung in Fragen des Steuerrechts;
Im Rahmen der klassischen
Steuerberatung unterstützen wir Sie gerne insbesondere in folgenden Bereichen:
- Unternehmensgründung;
- Wahl der richtigen Rechtsform für
ihr Unternehmen;
- Gesellschaftsgründungen (Tochtergesellschaften,
Zweigniederlassungen);
- Gesellschafterwechsel;
- Umgründungen;
- Unternehmenssanierung;
- Unternehmensübergabe;
- Privatstiftungen;
- Förderungen;
- Internationales Steuerrecht;
- Einkommen- und Körperschaftsteuer;
- Umsatzsteuer;
- Gebühren und Verkehrssteuern;
- Erbschafts- und Schenkungssteuer;
- Grunderwerbsteuer;
Weiters wahren wir ihre Interessen gegenüber:
- den Finanzbehörden in Abgaben-
und Abgaben-strafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeinde-abgaben
sowie in Beihilfeangelegenheiten;
- den übrigen Gebietskörperschaften
in Abgaben-
und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes-
und Gemeindeabgaben sowie in Beihilfe-angelegenheiten;
- den Unabhängigen Finanzsenaten
in Abgaben-
und Abgabenstrafverfahren für Bundes-, Landes-
und Gemeindeabgaben sowie in Beihilfe-angelegenheiten;
- den Sozialversicherungen in erster
und zweiter Instanz in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungs-angelegenheiten;
- den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice;
Legen sie ihre Probleme
in unsere Hände - wir erarbeiten für Sie eine maßgeschneiderte
Problemlösung samt Prozessbegleitung.